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   VGH Bayern, 03.07.2013 - 15 ZB 10.3161   

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VGH Bayern, 03.07.2013 - 15 ZB 10.3161 (https://dejure.org/2013,19091)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.07.2013 - 15 ZB 10.3161 (https://dejure.org/2013,19091)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 15 ZB 10.3161 (https://dejure.org/2013,19091)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zurückstellung eines Baugesuchs für eine BiogasanlageAufstellung einer Flächennutzungsplanänderung zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Biogasanlagen

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 15 Abs. 3, § 35 Abs. 3 Satz 3, § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB
    Zurückstellung eines Bauantrags für eine Biogasanlage | Zurückstellung eines Baugesuchs für eine Biogasanlage; Aufstellung einer Flächennutzungsplanänderung zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Biogasanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12

    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2013 - 15 ZB 10.3161
    Schon die Verwendung des Begriffs "Konzentrationsfläche" dokumentiert die in den Darstellungen des Flächennutzungsplans zum Ausdruck kommende planerische Entscheidung der Beigeladenen, mit der Ausweisung von Flächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB an Standorten außerhalb der ausgewiesenen Flächen eintreten zu lassen (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 4 CN 1/12 - juris).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2013 - 15 ZB 10.3161
    Auch eine zunächst nur auf die Verhinderung einer - aus Sicht der Gemeinde - Fehlentwicklung gerichtete Planung kann einen Inhalt haben, der rechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerwG, B.v. 18.12.1990 - 4 NB 8/90 - BayVBl 1991, 280 zu Bebauungsplan).
  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 15 N 10.2482

    Konzentrationsflächen für Biogasanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2013 - 15 ZB 10.3161
    Die nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a BauGB geforderte räumlich-funktionale Anbindung einer Biogasanlage an einen bestehenden Basisbetrieb steht einer Konzentrationsflächenplanung für Biogasanlagen nicht von vornherein entgegen (vgl. Urteil vom 14.5.2013 in der Normenkontrollsache 15 N 10.2482).
  • VGH Bayern, 20.03.2015 - 22 CS 15.58

    Sicherungsfähige Planung, Flächennutzungsplan, integrierter Landschaftsplan,

    Der Auslegung, die § 15 Abs. 3 BauGB in dem vom Landratsamt in Bezug genommenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Juli 2013 (15 ZB 10.3161 - juris) gefunden habe, könne nicht gefolgt werden.

    Die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts widerspreche zudem der zutreffenden Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Juli 2013 (15 ZB 10.3161 - juris), der zufolge eine Planung bereits dann sicherungsfähig sei, wenn ein Beschluss, einen Flächennutzungsplan aufzustellen, vorliege.

    Der Bewertung des Verwaltungsgerichts, dass die Planungsabsicht der Beigeladenen im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt nicht das erforderliche Mindestmaß an Konkretheit aufgewiesen habe, tritt die Beschwerdebegründung zum einen mit dem Argument entgegen, nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Juli 2013 (15 ZB 10.3161 - juris) reiche es zur Erfüllung dieses Postulats aus, dass ein Beschluss zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans gefasst worden sei.

  • VG Wiesbaden, 17.08.2016 - 4 K 350/16

    Zurückstellung eines Baugesuchs zur Errichtung von Windkraftanlagen

    Eine solche Verhinderungsplanung sei aber über § 15 Abs. 3 BauGB nicht sicherungsfähig, wie der Bayerische VGH in seinem Beschluss vom 03.07.2013 (Az.: 15 ZB 10.3161) ausgeführt habe.
  • VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 3 K 14.705

    Entgegenstehende Rechtskraft; wasserrechtliche Planfeststellung; zwingende

    Die negative und die positive Komponente der festgelegten Konzentrationszonen bedingen einander (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 Rn. 36; U.v. 13.3.2003 - 4 C 3/02 - NVwZ 2003, 1261 Rn. 20; U.v. 21.10.2004 - 4 C 2/04 - BVerwGE 122, 109 Rn. 13, 18; BayVGH, B.v. 3.7.2013 - 15 ZB 10.3161 - juris Rn. 3).
  • VG Minden, 21.10.2013 - 11 L 484/13

    Entsprechende Anwendung des Sicherungsinstruments des § 15 Abs. 3 S. 1 BauGB im

    Bereits damit dürfte - nach der Heilung des diesbezüglichen Bekanntmachungsfehlers - den Konkretisierungserfordernissen im Planungsstadium des Aufstellungsbeschlusses genügt sein, weil mit dem gewählten Begriff des Windvorranggebietes auch ohne den Hinweis auf § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB einhergeht, dass außerhalb dieser Flächen keine Windenergieanlagen zulässig sind, so auch BayVGH, Beschluss vom 03.07.2013 - 15 ZB 10.3161 -, juris Rn. 7.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 03.07.2013 - 15 ZB 10.3161 -, juris Rn. 10 und 11 a. E.

  • VG Minden, 21.10.2013 - 11 L 483/13

    Sicherungsfunktion einer Zurückstellung eines Bauvorhabens mit Anordnung der

    Bereits damit dürfte - nach der Heilung des diesbezüglichen Bekanntmachungsfehlers - den Konkretisierungserfordernissen im Planungsstadium des Aufstellungsbeschlusses genügt sein, weil mit dem gewählten Begriff des Windvorranggebietes auch ohne den Hinweis auf § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB einhergeht, dass außerhalb dieser Flächen keine Windenergieanlagen zulässig sind, so auch BayVGH, Beschluss vom 03.07.2013 - 15 ZB 10.3161 -, juris Rn. 7.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 03.07.2013 - 15 ZB 10.3161 -, juris Rn. 10 und 11 a. E.

  • VGH Bayern, 20.02.2024 - 15 ZB 23.1895

    Nachbarklage, Neubau eines Kindergartens, Lärmimmissionen

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache dann auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sie sich also wegen der Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2022 - 15 ZB 22.732 - juris Rn. 18) und die im Zulassungsverfahren erforderliche kursorische Prüfung der Rechtssache anhand des verwaltungsgerichtlichen Urteils keine hinreichend sichere Prognose über den voraussichtlichen Ausgang des Rechtstreits zulässt (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2023 - 15 ZB 10.3161 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404

    Erfolglose Klage der Nachbarin gegen Maschinenhalle im Außenbereich

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache dann auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sie sich also wegen der Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2022 - 15 ZB 22.732 - juris Rn. 18) und die im Zulassungsverfahren erforderliche kursorische Prüfung der Rechtssache anhand des verwaltungsgerichtlichen Urteils keine hinreichend sichere Prognose über den voraussichtlichen Ausgang des Rechtstreits zulässt (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2023 - 15 ZB 10.3161 - juris Rn. 14).
  • VG Augsburg, 19.05.2014 - Au 4 S 14.242

    Errichtung von Windenergieanlagen

    Für die Frage der Begründetheit ist dabei auf den Zeitpunkt der Zurückstellungsentscheidungen (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2013 - 15 ZB 10.3161 - juris Rn. 11, 12; BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - BayVBl 2013, 564 - juris Rn. 22) abzustellen.
  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757

    Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist bei Anfechtungsklagen gegen Zurückstellungsentscheidungen der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, vorliegend demnach der Zeitpunkt des Bescheidserlasses am 27. März 2013 (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 3.7.2003 - 15 ZB 10.3161).
  • VGH Bayern, 12.02.2015 - 15 ZB 13.1578

    Berufungszulassung (abgelehnt), abgrabungsrechtlicher Vorbescheid, Wirksamkeit

    Die negative und die positive Komponente der festgelegten Konzentrationszonen bedingen einander (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 Rn. 36; U.v. 13.3.2003 - 4 C 3/02 - NVwZ 2003, 1261 Rn. 20; U.v. 21.10.2004 - 4 C 2/04 - BVerwGE 122, 109 Rn. 13, 18; BayVGH, B.v. 3.7.2013 - 15 ZB 10.3161 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 01.12.2023 - 15 ZB 23.1654

    Erfolglose isolierte Anfechtung von naturschutzrechtlichen Nebenbestimmungen in

  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760

    Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine

  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 15 N 10.2482

    Konzentrationsflächen für Biogasanlagen

  • VGH Bayern, 13.07.2023 - 15 ZB 23.832

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Ablehnung einer Baugenehmigung

  • VG Augsburg, 05.08.2013 - Au 4 S 13.940

    (Erfolgreicher) Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines

  • VG Augsburg, 02.08.2013 - Au 4 S 13.909

    Vorläufiger Rechtsschutz (Stattgabe)

  • VG Augsburg, 02.08.2013 - Au 4 S 13.867

    Zurückstellung von BImSch-Genehmigungen für Windenergieanlagen

  • VG Augsburg, 05.08.2013 - Au 4 S 13.942

    (Erfolgreicher) Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines

  • VG Augsburg, 05.08.2013 - Au 4 S 13.944

    (Erfolgreicher) Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines

  • VG Augsburg, 05.08.2013 - Au 4 S 13.946

    (erfolgreicher) Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines

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